Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schneesportschule Golm

Golm Silvretta Lünersee Tourismus GmbH

(nachfolgend jeweils auch „Skischule“ genannt)

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Leistungen und Verträge mit der Skischule im Bereich der Erbringung von Skischulunterricht, soweit dies nach dem Vorarlberger Skischulgesetz zulässig ist, und allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen:

 

1. Die Skischule erteilt Skischulunterricht (insbesondere alpiner Skilauf, Snowboarden, Telemarken, Langlauf, Rennskilauf) und Betreuung für Kinder nach den jeweils geltenden Tarifen laut Aushang.

 

2. Beim gegenständlichen Vertrag über die Erteilung von Schneesportunterricht und für die Betreuung von Kindern und damit zusammenhängenden Dienstleistungen handelt es sich um einen freien Dienstvertrag. Die Skischule ist daher gesetzlich nicht verpflichtet, Gewährleistungsverpflichtungen zu übernehmen. Insbesondere können keine Gewährleistungen dafür übernommen werden, dass eine bestimmte Gruppengröße eingehalten wird oder entsprechende Schneesportlehrer einen bestimmten Erfolg übernehmen. Die Schneesportlehrer werden sich sorgfältig bemühen, den Skischulunterricht nach ihren Kräften und nach ihrem besten Wissen zu erteilen.

 

3. Von bereits abgeschlossenen Verträgen kann der Kunde nicht mehr zurücktreten (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG iVm § 3 Abs 3 Z 4 KSchG). Im Falle der Verletzung oder Krankheit kann der Kunde jedoch vom bereits geschlossenen zurücktreten, wenn er ein entsprechendes ärztliches Attest eines Arztes vorweist, wonach er nicht mehr in der Lage ist, den bereits gebuchten Skischulunterricht in Anspruch zu nehmen. Die Rückerstattung eines bereits bezahlten Entgelts erfolgt grundsätzlich nicht. Anderweitig nicht verbrauchte Kurstage verfallen und Kursentgelte werden nicht rückerstattet. Die Skischule hat das Wahlrecht, in diesen Fällen aus Kulanz ein bereits bezahltes Kursentgelt an den Kunden teilweise zurück zu bezahlen.

 

4. Stornierungen für zugesagte Privatlehrer müssen bis spätestens 15:00 Uhr am Vorabend bekannt gegeben werden. Andernfalls ist die Skischule berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß des vollen Tagessatzes zu verlangen.

 

5. Die Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Im Skikursbeitrag ist die Benützung der Liftanlagen und das Ausleihen von der Skiausrüstung nicht miteinbezogen. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule keinen Ersatz.

 

6. Sollten die Wetter- und Schneeverhältnisse, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder die Nichtinbetriebnahme der Bergbahnen und Skilifte oder sonstige Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dazu führen, dass der Skischulunterricht nicht stattfinden kann, ist die Skischule nicht verpflichtet, die bereits gebuchten Leistungen zu erfüllen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Entgeltes. In diesen Fällen wird die Skischule bemüht sein, ein Ersatzprogramm zu bieten. Bereits geleistete Entgelte für Kursausfälle auf Grund obiger Umstände werden nicht ersetzt.

 

7. Sollte für gewisse Angebote in Gruppen eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein (etwa bestimmte Mindestkenntnisse, Alterskategorien etc), hat die Skischule jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird das dafür bereits entrichtete Entgelt dem Kunden zurückerstattet. Die Skischule behält sich überdies vor, bei einer Verkleinerung der Gruppe auf drei Teilnehmer oder weniger, die Gruppen zusammen zu legen oder die Unterrichtsstundenanzahl bei aliquoter Rückerstattung des entrichteten Preises zu verkürzen.

Sollte eine bereits gebuchte Leistung aus anderen Gründen abgesagt werden, die der Skischule zuzurechnen sind (etwa auf Grund der Krankheit eines Skilehrers), steht der Skischule das Recht zu, die Gruppeneinteilungen nach ihrer Wahl zu ändern.

Sollte der Privatskischulunterricht bei Krankheit eines Skilehrers abgesagt werden müssen, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und das Entgelt erstattet zu verlangen. Bei sonstigem Skischulunterricht behält sich die Skischule auf Grund der erforderlichen flexiblen Organisation auch einen mehrfachen Lehrerwechsel ausdrücklich vor.

 

8. Wird ein Skischulunterricht wegen mangelnder Fitness des Kunden oder unzweckmäßiger Sportgeräte frühzeitig abgebrochen, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden auf Rückerstattung. Eine Übertragung der Kurskarten auf andere Personen ist ausgeschlossen.

 

9. Kunden haben sich angemessen zu versichern. Die Haftung der Skischule für fahrlässig zugefügte Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Die Skischule empfiehlt allen Kunden den Abschluss einer Unfall-, und Haftpflichtversicherung vor Kursbeginn.

 

10. Jeder Kunde haftet für eine ordnungsgemäße Rückgabe der von der Skischule geliehenen Produkte bis zur Höhe des Verkaufswertes dieser Produkte. Die Skischule ist als Verleiherin berechtigt, eine Sicherstellung in Form der Hinterlegung eines Dokumentes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder auch einer Kaution zu verlangen. Die Hinterlegung einer Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die geliehenen Produkte.

 

11. Die gesamten Mitarbeiter, die die mit Kunden geschlossenen Verträge erfüllen, insbesondere Skilehrer und sonstige Lehrkräfte und Betreuungspersonal, sind als Erfüllungsgehilfen der Skischule anzusehen.

 

12. Die Skischule und ihre Erfüllungsgehilfen bemühen sich im Falle von Beschädigungen ihrer Kunden den möglichen Schädiger zu identifizieren. Da die Skischule jedoch keine behördlichen Befugnisse hat, haftet sie nur, wenn sie grob schuldhaft gehandelt hat. Der Kunde wird selbst Anzeigen bei den Polizeiinspektionen vornehmen; die Skischule ist hierzu nicht verpflichtet.

 

13. Die Skischule (auch in ihrer Eigenschaft als Verleiher) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Skischule, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern seitens der Skischule kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Skischule behält sich ausdrücklich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen und die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

14. Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag gebenden Streitigkeiten gilt das örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht der Skischule als vereinbart. Erfüllungsort ist am Sitz der Skischule. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

 

15. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

16. Nebenabreden zum Auftrag oder zu diesen AGB, sowie etwaige Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

17. Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.

 

Stand: September 2020